Fahrtenbedingungen
1. ALLGEMEINES / ANMELDUNG
Aus Organisations- und Planungsgründen ist eine frühzeitige Anmeldung notwendig. Der Anmelder haftet für die von ihm eingegangenen Verbindlichkeiten für alle von ihm angemeldeten Teilnehmer. Es sind ausschließlich die vorgesehenen Anmeldevordrucke zu verwenden.
2. ZAHLUNGEN
Die Zahlungstermine sind unbedingt einzuhalten. Liegen mehr Anmeldungen vor, als wir frei Kapazitäten anbieten können, ist die zeitliche Reihenfolge der Anzahlung Kriterium für die Platzvergabe. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die Anzahlung unbar auf das angegebene Konto des Skiclubs geleistet wird.
3. ZAHLUNGSVERZUG
Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, müssen wir von einem Reiserücktritt ausgehen.
4. PASSBESTIMMUNGEN
Es ist erforderlich, dass jeder Teilnehmer bei den Fahrten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführt.
5. MITGLIEDERKLAUSEL
Nichtmitglieder können grundsätzlich zu den für sie festgelegten preisen an den Fahrten teilnehmen. Die allgemeine Charakteristik des SCE erlaubt dies jedoch nur, wenn die angebotenen Plätze bis zum Anmeldeschluss nicht von SCE Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Anmeldungen von Nichtmitgliedern können daher innerhalb der Anmeldefrist nur unter Vorbehalt angenommen werden.
6. STATUS
Wir treten bei den Veranstaltungen und Leistungen nur als Vermittler der Hotels, Pensionen, Busunternehmen und sonstigen Anbieter auf. Ergänzend gelten deren Geschäftsbedingungen.
7. HAFTUNG
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der SCE übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Verlust oder Verwechslung von Gegenständen, Verspätungen oder ähnliches. Keinesfalls übernimmt der SCE irgendwelche Aufsichtspflichten für minderjährige Teilnehmer.
8. VERSICHERUNG
Die Mitglieder des SCE sind im Rahmen der Bedingungen der Allgemeinen Sportversicherung (DSV) versichert. Im Reisepreis eingeschlossen ist für alle Reiseteilnehmer eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung. Versicherungsschutz besteht ab Eingang der Anzahlung. Es gelten die Bedingungen für Reiseversicherungen der ELVIA-Reiseversicherungs-Gesellschaft, die im Anschluss an die Fahrtbedingungen abgedruckt sind, in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus kann sich jeder Reiseteilnehmer privat weitergehend versichern.
9. RÜCKTRITT
Wird eine Anmeldung, aus welchen Gründen auch immer, zurückgezogen, ohne Ersatzteilnehmer zu benennen, werden die uns entstandenen Kosten, soweit sie nicht durch die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (siehe Ziffer 8) erstattet werden, mindestens jedoch die Anzahlung, in Rechnung gestellt.
10. KALKULATION
Alle Angaben beziehen sich auf den Stand der Drucklegung des Programmes. Die Preise sind freibleibend. Devisenkurse und Tarife sind per 01.07. des Jahres kalkulier, sofern wir Zahlungen in Fremdwährung leisten müssen. Verteuerungen jeder Art, die wir nicht beeinflussen können, aber auch Preisreduzierungen, werden an die Teilnehmer weitergegeben.
Sind Busfahrten ausgeschrieben und kalkuliert, wird von jedem Teilnehmer die Mitfahrt im Bus vorausgesetzt. In Ausnahmefällen sind PKW-Fahrten möglich, die Gutschrift der Buskosten erfolgt nach Fahrtende. Zurückerstattet werden die von uns kalkulierten Kosten, bezogen auf den vollbesetzten Bus. Unterschiede in der Ausstattung der angemieteten Zimmer, bei gleichem Preisniveau berechtigen nicht zu einer teilweisen Rückerstattung des Preises.
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